Zum Inhalt springen
ZURÜCK

Miete mit Kaufoption

Immer wieder ereilen uns Fragen zum Thema „Miete mit Kaufoption“. Als gemeinnütziger Wohnbauträger unterliegen wir den strengen Bestimmungen des WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes) und sind verpflichtet unsere“ Mietwohnungen mit Kaufoption“ entsprechend der gesetzlichen Mindestvorgaben zu verkaufen.

Hier ein paar Facts zusammengefasst (Quelle:gbv.at):

Im Anwendungsbereich des WGG ist grundsätzlich die nachträgliche Übertragung von Mietobjekten ins (Wohnungs-)Eigentum zulässig. Eine gemeinnützige Bauvereinigung darf daher die zuvor vermieteten Bestandobjekt an ihre MieterInnen oder an ihre genossenschaftlichen NutzerInnen veräußern. Zu beachten ist, dass es sich bei einer solchen Miete mit Kaufoption um keinen „Mietkauf“ handelt. Dies bedeutet, dass der Mietvertrag einerseits und der Kaufvertrag andererseits selbständige Rechtsgeschäfte sind. Bei einer Miete mit Kaufoption vermietet eine gemeinnützige Bauvereinigung im Anwendungsbereich des WGG eine Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit, welche der Mieter oder die Mieterin unter gewissen Voraussetzungen entweder (a) aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs auf nachträgliche Eigentumsübertragung, für den bestimmte im Gesetz normierte Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, oder (b) aufgrund einer freiwilligen Anbotslegung durch die Bauvereinigung nachträglich erwerben kann.

Hier geht es zu den weiterführenden Infos